Terminvereinbarung
Termine für gesetzlich Versicherte
Der erste Schritt in Richtung einer Psychotherapie ist die Psychotherapeutische Sprechstunde. Freie Sprechstundentermine in unserer Praxis werden über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116117 sowie der entsprechenden Webseite oder App vergeben. Wir schalten verfügbare Sprechstundentermine meist Wochenweise (für die folgende Woche) frei. Sollte kein freier Termin mehr vorhanden sein, werden in der Folgewoche in der Regel neue Termine eingestellt. Bei Interesse an einer Psychotherapie in unserer Praxis wenden Sie sich bitte direkt an die Terminservicestelle und buchen dort einen Sprechstundentermin. Sollte im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine Behandlungsindikation festgestellt werden, werden Therapiemöglichkeiten und mögliche Wartezeiten in unserer Praxis sowie Behandlungsoptionen außerhalb unserer Praxis besprochen. Wir bitten von Therapieplatzanfragen per Mail abzusehen, da wir diese aus Datenschutzgründen nicht beantworten können.
Aufgrund einer Vielzahl an Studien, die eine hohe Wirksamkeit bezüglich gruppenpsychotherapeutischer Behandlungskonzepte gezeigt haben, bieten wir verschiedene psychotherapeutische Gruppentherapien an. Die Wartezeiten auf eine Gruppentherapie in unserer Praxis sind in der Regel deutlich kürzer als auf eine Einzeltherapie.
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind zuzahlungsfrei. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Gesundheitskarte mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig, kann jedoch mit sinnvollen Zusatzinformationen einhergehen.
Termine für privat Versicherte und Selbstzahlende
Privat Versicherte und Selbstzahler können bei Interesse an einer Einzel- oder Gruppentherapie über das unten stehende Formular eine Therapieanfrage stellen. Wir nehmen in der Folge gerne Kontakt mit Ihnen auf.
Grundlage für die Abrechnung der erbrachten psychotherapeutischen Leistung stellt die Gebührenordnung für Ärzte dar. Die Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle ist im Rahmen Ihres Versicherungstarifs geregelt. Sollten Sie die Kosten der Therapie selbst tragen wollen, werden keine Daten an die Krankenkasse übermittelt. Darüber hinaus ist die Therapie in diesem Fall nicht an Bewilligungskontingente der Krankenversicherung gebunden.
