Was Sie erwartet

Was Sie erwartet


Sie haben sich dafür entschieden eine ambulante Psychotherapie zu beginnen oder Ihnen wurde z. B. durch Ihren Hausarzt empfohlen, sich psychotherapeutische Hilfe zu holen? Hier erfahren Sie, wie eine ambulante Psychotherapie abläuft. 


Im ersten Schritt nehmen Sie im Rahmen der telefonischen Erreichbarkeit freitags von 7:30 - 9.15 Uhr unter der Telefonnummer 06131/2400580 Kontakt mit uns auf, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. 


Zu diesem Erstgespräch bringen Sie bitte - falls vorhanden - alle relevanten Unterlagen (z. B. alte psychiatrische Arztbriefe, Epikrisen aus vorangegangenen Therapien usw.) mit. 

Das Erstgespräch fällt unter die Kategorie "Psychotherapeutische Sprechstunde". Sie sind als Patient seit der Psychotherapie-Reform 2017 dazu verpflichtet, vor Beginn einer Psychotherapie mindestens eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einem zugelassenen Psychotherapeuten zu absolvieren. 

In diesem Rahmen wird die Erstdiagnose gestellt und abgeklärt, ob eine Psychotherapie, eine Akuttherapie oder eine andere Maßnahme wie eine stationäre oder teilstationäre Behandlung empfohlen werden sollte. 


Falls in der Praxis ein Therapieplatz frei sein sollte kann im Anschluss daran entweder eine Akuttherapie mit 12 psychotherapeutischen Sitzungen oder - falls notwendig - eine längerfristige Behandlung in Form einer Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen oder einer Langzeittherapie mit bis zu 60 Sitzungen durchgeführt werden.


In der Regel werden die psychotherapeutischen Sitzungen einmal  pro Woche für 50 Minuten vereinbart. Gegen Ende der Therapie können die Termine auch mit größerem Abstand vereinbart werden. 


Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenkassen

Da wir eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung RLP (KV-RLP) haben, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bringen Sie hierzu bitte Ihre Versichertenkarte mit.


Private Krankenkassen und Beihilfe

Falls Sie privatversichert sind (auch Beihilfe) ist es im ersten Schritt sinnvoll, sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erkundigen, ob ihr Versicherungstarif ambulante Psychotherapie enthält und in welchem Umfang die Kosten einer Psychotherapie von ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Wir berechnen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) pro 50 Minuten zwischen 122,41 Euro und 153,00 Euro (2,8 bis 3,5-facher Satz). Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.


Selbstzahler

Es ist ebenso möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen (ohne Einbezug Ihrer Krankenkasse). Für eine Therapiesitzung legen wir auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) zugrunde.

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